Studie zeigt Zufriedenheit mit der Spesenabrechnung in Unternehmen
- Freigegeben in Employer Branding Blog
Pressemitteilung
Oldenburg, Bremen | Bewerber und Mitarbeiter haben je nach Lebens- und Arbeitsphase unterschiedliche Erwartungen und Wünsche. Um erfolgreich am Arbeitsmarkt zu agieren, müssen Arbeitgeber diesen Bedürfnissen Rechnung tragen.
Ein Sachbezug ist eine Zuwendung des Arbeitgebers an seine Mitarbeiter, die statt in monetärer Form in Form einer Sachleistung gewährt wird. Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein solcher Sachbezug lohnsteuerfrei.
Unternehmen dürfen jedem Mitarbeiter, darunter auch 450-Euro-Jobbern, Sachleistungen bis zu einer Freigrenze von 44 Euro monatlich gewähren. Auf diese Sachleistung müssen weder vom Arbeitgeber noch vom Arbeitnehmer Steuern oder Sozialabgaben gezahlt werden. Jeder Arbeitnehmer kann so maximal 528 Euro zusätzlich im Jahr von seinem Arbeitgeber steuerfrei erhalten. Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG.
Dabei sind die 44 Euro kein Freibetrag. Sie stellen vielmehr eine Freigrenze dar. Übersteigt der Wert des Sachbezuges die Freigrenze nur um einen Cent, entfällt die Steuerbefreiung komplett und es werden auf den gesamten Betrag Steuern und Sozialabgaben fällig. Die Freigrenze gilt für jeden einzelnen Monat. Nicht ausgeschöpfte Beträge eines Monats können somit nicht auf einen anderen Monat übertrag werden.
Zu besonderen persönlichen Anlässen wie Geburtstag oder Dienstjubiläum kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zusätzlich zu der monatlichen 44-Euro-Grenze Geschenke bis zu einer Freigrenze von 60 Euro steuer- und sozialabgabenfrei zukommen lassen. Hierbei muss es sich aber um einen Anlass handeln, der nur den konkreten Mitarbeiter betrifft; das bedeutet, Geschenke zu Weihnachten oder anlässlich des Firmenjubiläums fallen nicht darunter.
Auch die 60-Euro-Grenze zu persönlichen Anlässen stellt eine Freigrenze dar, sodass selbst bei geringfügigem Überschreiten der komplette Sachbezug steuerpflichtig wird. Falls ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern mehr als die vorgenannten 44 Euro bzw. 60 Euro zukommen lassen möchte, kann er eine pauschale Besteuerung in Höhe von 30 Prozent des Geschenkwertes in Anspruch nehmen und den Mitarbeiter so von der Steuerpflicht entbinden. Diese Pauschalversteuerung ist bis zu einer jährlichen Grenze von 10.000 Euro pro Mitarbeiter möglich.
Typische Beispiele für Sachbezüge, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitern gewähren sind Einkaufs- oder Tankgutscheine oder ein Jobticket für den öffentlichen Personennahverkehr.
Bei Gutscheinkarten besteht für den Arbeitnehmer sogar die Möglichkeit, die gewährten Beträge für größere Anschaffungen anzusparen. Hier gelten besondere Regelungen. Gutscheinkarten gelten seit dem Jahr 2020 nur dann als Sachbezug, wenn ihre Einlösung regional (§ 2 Abs. 1 Nr. 10a), auf eine bestimmte Produktkategorie (§ 2 Abs. 1 Nr. 10b) oder durch ein vertraglich angeschlossenes Akzeptanzpartnernetz (§ 2 Abs. 1 Nr. 10c) beschränkt ist.
Im Rahmen des Employer Branding kann die Gewährung steuerfreier Sachbezüge einen wertvollen Beitrag leisten. Der steuerfreie Sachbezug ist Teil der betrieblichen Sozialleistungen und trägt zur Positionierung bei. Durch die Darstellung eines Unternehmens als attraktiver, großzügiger Arbeitgeber fällt es diesem leichter, motivierte neue Mitarbeiter zu rekrutieren und diese langfristig an das Unternehmen zu binden.
Fragen? Buchen Sie hier direkt Ihren Beratungstermin!
Die zunehmend besorgniserregende Entwicklung des Arbeitnehmermarktes stellt Unternehmer vor die Herausforderung, sich als Arbeitgeber auch in der Führung eindeutig zu positionieren.
Mittlerweile gehören Benefits zu festen Bestandteilen der Vergütungsmodelle von Unternehmen. Damit sich daraus Wettbewerbsvorteile ergeben, muss das Benefit-Portfolio jedoch weiter differenziert werden.
Die Hygienefaktoren stellen im Zusammenhang mit der Zwei-Faktoren-Theorie nach Herzberg einen Faktor der Arbeitszufriedenheit dar. Neben den Hygienefaktoren gibt es im Rahmen dieser Theorie noch die sogenannten Motivatoren.
Die Bedeutung der Hygienefaktoren für das Employer Branding gilt als umstritten, da sie als solche nicht dazu beitragen, ein unterscheidbares Bild des Unternehmens zu zeichnen. Vielmehr stellen sie eine Art Minimum an Anforderungen dar, dass es von Seiten des Unternehmens zu erfüllen gilt, um im Wettbewerb auf dem Arbeitsmarkt überhaupt bestehen zu können.
Der Begriff der Hygienefaktoren stammt aus den 50er Jahren. Neue Forschungsergebnisse haben diese Einteilung verfeinert. Die Hygienfaktoren wurden durch die Arbeitgeberattraktivitätsfaktoren abgelöst.
Trotzdem verdeutlicht diese klassische Einteilung verschiedene Instrumente in Form von Benefits, die ein Arbeitgeber im Personalmarketing und der Mitarbeiterbindung einsetzen kann.
Hygienefaktoren und Arbeitszufriedenheit
Die Faktoren sind auf den Kontext der Arbeit bezogen, also beispielsweise das betriebliche Umfeld, die darin vorzufindenden Arbeitsbedingungen sowie die Bezahlung. Demgegenüber beziehen sich Motivatoren auf die Inhalte der Arbeit selbst. Hier kommt beispielsweise zum Tragen, ob ein Mitarbeiter Verantwortung übernimmt und für seine Tätigkeit Anerkennung erhält. Sie stellen im Unternehmen jene Faktoren dar, welche die Entstehung von Unzufriedenheit verhindern sollen. Sie tragen jedoch nicht direkt zur Zufriedenheit der Mitarbeiter bei, denn das ist wiederum Aufgabe der Motivatoren.
Typische Beispiele für Hygienefaktoren sind
Im Rahmen des Employer Branding erfüllen Hygienefaktoren basale Erwartungen der Bewerber und Mitarbeiter. Die Faktoren werden von diesen als Selbstverständlichkeit angesehen, die es mindestens zu erfüllen gilt. Eine Arbeitgebermarke lässt sich durch diese nicht aufbauen. Durch ihre greifbare Ausgestaltung haben sie aber ein hohes Potential für das Personalmarketing. Hygienefaktoren allein lösen beim Mitarbeiter jedoch noch keine Identifikation mit dem Unternehmen aus. Erst im Zusammenspiel mit der strategischen Positionierung als Arbeitgeber und den Motivatoren entsteht ein nachhaltiges und erfolgreiches Employer Branding. Basis für die Einführung passender Hygienefaktoren ist die GAP-Analyse.
Fragen? Buchen Sie hier direkt Ihren Beratungstermin!
Weiterlesen zum Thema: Prof. Dr. Nils Schulenburg über das Verhältnis von Motivatoren und Hygienfaktoren im Interview
Hinter der Marke "Employer Branding now" stehen Experten aus den Bereichen Human Resources, Unternehmenskommunikation, Strategieentwicklung, Kreation, PR und Marketing. Durch die Bündelung aller Kompetenzen beraten wir Sie zu allen Fragen das "Employer Branding" betreffend.
Employer Branding now
c/o Consus Marketing GmbH
Schwachhauser Heerstraße 2a
28203 Bremen
T. +49 421 160 397 38