Büro-Disco: Der neue Stern am Benefit-Himmel
Nachdem der Gesetzgeber sich in den letzten Jahren im Bereich der Privatautonomie am Arbeitsmarkt zwischen Arbeitgebern, Gewerkschaften und Arbeitnehmern sehr zurückgehalten hat, will er nun die Motivation der Belegschaften in Zeiten unterschiedlicher Krisen stärken.
Das Stichwort: Büro-Disco.
Gesetzentwurf zur Büro-Disco
Dazu haben diesmal alle Parteien im Bundestag gemeinsam den Gesetzentwurf zur verpflichten Einführung einer Büro-Disco eingebracht.
Der vollständige Titel lautet „Gesetz zur Stimmungsanhebung für Arbeitnehmer und Familie“, kurz SaufG.
Die erste Lesung findet am heutigen 1. April 2022 statt.
Der Gesetzentwurf beinhaltet umfassende Regelungen zu Räumlichkeiten, Getränkeauswahl, Zeiträumen und Musik auf dem Unternehmensgelände.
Das Benefit Büro-Disco soll damit ein Standard werden, der den Standort Deutschland für Einwanderer aus Drittstaaten noch attraktiver macht.
Initiative junger Abgeordneter im Bundestag
Die Initiative kommt von einer Gruppe junger Abgeordneter von Grünen und FDP, die in letzter Zeit bereits aus politischen Entscheidungen Anlässe zum ausgelassenen Feiern gemacht hatten. Zitat: „Die Würde des Hohen Hauses ist nicht nur für uns eine Bürde. Wir wollen Spaß für alle.“
Die frisch gewählte Bundestagsabgeordnete Antonia Pril twitterte in ihrem Kanal (@a.pril1):
„Endlich konnten wir das, was wir im Buntestag vorleben, in ein umfassendes Gesetz gießen. Die graue Langeweile im Büro hat ein Ende!“
(Rechtschreibfehler übernommen)
Mehrstufige Umsetzung des Gesetzes
Die Umsetzung des Gesetzes soll in einem mehrstufigen Prozess erfolgen: In der ersten Stufen müssen Arbeitgeber Bier, in der zweiten Stufen Wein und in der dritten Stufe Schnaps angeboten werden. Wobei Wodka aus naheliegenden Gründen bis auf weiteres ausgeschlossen ist.
Die Prüfung, ob die Arbeitgeber und Mitarbeiter ausgiebig von der Büro-Disco Gebrauch machen, obliegt den jeweiligen Ministerien in Zusammenarbeit mit den Ordnungsämtern.
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