Arbeitsmodell
Das Arbeitszeit- oder Arbeitsmodell stellt die Grundlage für die Vereinbarung zur regulären Arbeitszeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dar und ist in der Regel Bestandteil eines Tarif- oder Arbeitsvertrages. Sie sind zunehmend Teil der Arbeitgeberattraktivität.
Darüber hinaus werden Grundsätze im Arbeitszeitgesetz festgelegt, die allerdings in verschiedenen Varianten umgesetzt werden können.
Arbeitsmodelle zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Die Vielfalt an Arbeitszeitmodellen trägt der Anforderung Rechnung, dass eine Flexibilisierung die Vereinbarkeit von Beruf und Familie erleichtern soll. Insbesondere Familien, ältere Arbeitnehmer und Berufseinsteiger benötigen ein Arbeitsmodell, das den besonderen Ansprüchen gerecht wird. Infrage kommen beispielsweise:
- Teil- oder Gleitzeit
- Home Office
- Schichtarbeit
- Minijob
- Familienpflegezeit
- Arbeitszeit-, Lebensarbeits- oder Langzeitarbeitskonten
- Sabbatical und Workation
- Baukastensystem
- Job-Sharing
- Job-Rotation
- Polywork
Arbeitsmodelle zur Reduzierung der Arbeitsstunden
Ein weiteres Arbeitsmodell ist das Job-Sharing, bei dem sich mehrere Personen einen Arbeitsplatz teilen und die anfallenden Arbeiten gemeinsam erledigen. Wie bei Teilzeitvereinbarungen reduziert fällt die Stundenanzahl niedriger aus, als dies bei einer Vollbeschäftigung der Fall ist. Arbeitnehmer können so ihren anderweitigen Verpflichtungen, wie beispielsweise Kinderbetreuung oder Weiterbildung, besser nachkommen.
Speziell für die Pflege von bedürftigen Angehörigen bieten einige Unternehmen das Arbeitsmodell Familienpflegezeit an, bei dem die Arbeitnehmer für bis zu zwei Jahre die Arbeitszeit auf 15 Stunden reduzieren können. Sie beziehen für diese Zeit weiterhin 75 Prozent des Gehaltes. Zum Ausgleich verbleibt das Gehalt auch nach Ende der Familienpflegezeit bei 75 Prozent, um das Zeitkonto sukzessive wieder auszugleichen.
Das Angebot an Arbeitszeitmodellen ist vielfältig, zumal in den einzelnen Unternehmen separate Regelungen getroffen werden können.