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Sachbezug, steuerfreier

Employer Branding now Wiki - Sachbezug, steuerfrei

Sachbezug, steuerfreier – Employer Branding-Wiki

Ein Sachbezug ist eine Zuwendung des Arbeitgebers an seine Mitarbeiter, die statt in monetärer Form in Form einer Sachleistung gewährt wird. Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein solcher Sachbezug lohnsteuerfrei.

50-Euro-Sachbezug

Unternehmen dürfen jedem Mitarbeiter, darunter auch 450-Euro-Jobbern, Sachleistungen bis zu einer Freigrenze von 50 Euro monatlich gewähren. Auf diese Sachleistung müssen weder vom Arbeitgeber noch vom Arbeitnehmer Steuern oder Sozialabgaben gezahlt werden. Jeder Arbeitnehmer kann so maximal 528 Euro zusätzlich im Jahr von seinem Arbeitgeber steuerfrei erhalten. Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG.

Dabei sind die 50 Euro kein Freibetrag. Sie stellen vielmehr eine Freigrenze dar. Übersteigt der Wert des Sachbezuges die Freigrenze nur um einen Cent, entfällt die Steuerbefreiung komplett und es werden auf den gesamten Betrag Steuern und Sozialabgaben fällig. Die Freigrenze gilt für jeden einzelnen Monat. Nicht ausgeschöpfte Beträge eines Monats können somit nicht auf einen anderen Monat übertrag werden. 

Anlassbezogene Zuwendung des Arbeitgebers

Zu besonderen persönlichen Anlässen wie Geburtstag oder Dienstjubiläum kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zusätzlich zu der monatlichen 50-Euro-Grenze Geschenke bis zu einer Freigrenze von 60 Euro steuer- und sozialabgabenfrei zukommen lassen. Hierbei muss es sich aber um einen Anlass handeln, der nur den konkreten Mitarbeiter betrifft; das bedeutet, Geschenke zu Weihnachten oder anlässlich des Firmenjubiläums fallen nicht darunter.

Auch die 60-Euro-Grenze zu persönlichen Anlässen stellt eine Freigrenze dar, sodass selbst bei geringfügigem Überschreiten der komplette Sachbezug steuerpflichtig wird. Falls ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern mehr als die vorgenannten 50 Euro bzw. 60 Euro zukommen lassen möchte, kann er eine pauschale Besteuerung in Höhe von 30 Prozent des Geschenkwertes in Anspruch nehmen und den Mitarbeiter so von der Steuerpflicht entbinden. Diese Pauschalversteuerung ist bis zu einer jährlichen Grenze von 10.000 Euro pro Mitarbeiter möglich.

Typische Beispiele für Sachbezüge, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitern gewähren sind Einkaufs- oder Tankgutscheine oder ein Jobticket für den öffentlichen Personennahverkehr.

Bei Gutscheinkarten besteht für den Arbeitnehmer sogar die Möglichkeit, die gewährten Beträge für größere Anschaffungen anzusparen. Hier gelten besondere Regelungen. Gutscheinkarten gelten seit dem Jahr 2020 nur dann als Sachbezug, wenn ihre Einlösung regional (§ 2 Abs. 1 Nr. 10a), auf eine bestimmte Produktkategorie (§ 2 Abs. 1 Nr. 10b) oder durch ein vertraglich angeschlossenes Akzeptanzpartnernetz (§ 2 Abs. 1 Nr. 10c) beschränkt ist.

Im Rahmen des Employer Branding kann die Gewährung steuerfreier Sachbezüge einen wertvollen Beitrag leisten. Der steuerfreie Sachbezug ist Teil der betrieblichen Sozialleistungen und trägt zur Positionierung bei. Durch die Darstellung eines Unternehmens als attraktiver, großzügiger Arbeitgeber fällt es diesem leichter, motivierte neue Mitarbeiter zu rekrutieren und diese langfristig an das Unternehmen zu binden.

 

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