Kleine Haarspalterei: Betriebliche Altersvorsorge oder Altersversorgung?
Heißt es nun betriebliche Altersvorsorge oder betriebliche Altersversorgung? Als Teil einer Arbeitgeberpositionierung spielt dieser Hygienefaktor eine Rolle in unserer Beratung und bedarf der Klärung.
Wir bekommen regelmäßig Pressemitteilungen unterschiedlicher Anbieter herein, die beide Begriffe verwenden. Eigentlich ist es Haarspalterei. Aber wenn Experten Absender sind, ist eine korrekte Nutzung wünschenswert.
Daher kurz mal im Sinne eines staubtrockenen Juristen:
Betriebliche Altersversorgung
...ist der korrekte, gesetzliche Begriff. Er entstammt dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung. Die Legaldefinition umfasst Leistungszusagen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses sowie Anwartschaften und andere Ansprüche darauf.
Das Gesetz trägt in Kurzform den Namen Betriebsrentengesetz.
Altersvorsorge
...steht für das Gesamtsystem ökonomischer Sicherheit nach dem Berufsleben. Die Altersvorsorge umfasst das Drei-Säulen-Modell aus gesetzlicher Rente, betrieblicher Altersversorgung und privaten Kapitalanlagen.
Wie sooft im Wirtschaftsleben ist nicht der Begriff entscheidend, sondern war dahinter steht. Am Ende geht es darum, mithilfe der betrieblichen Altersversorgung den Mitarbeitern Möglichkeiten zu geben, nachhaltig und effektiv für das Alter zu sparen. Damit wird die Betriebsrente, Altersvorsorge oder Altersversorgung ein wichtiger Teil der Arbeitgeberattraktivität und führt zu einer erhöhten Bindung (mehr dazu in diesem Interview).
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Bild: 자유 천지